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Grenzfeststellung
Als Grundstückseigentümer sollten Sie wissen, wo ihre Grundstücksgrenze exakt verläuft. Als Nachweis dieser Grenze dient örtlich der Grenzpunkt. Grenzpunkte können verloren gehen oder sitzen öfter nicht
an der richtigen Stelle. Um Streit mit Ihrem Nachbar zu vermeiden oder einen Zaun oder eine Mauer zu errichten ist es möglich, den Grenzverlauf nicht nur örtlich anzuzeigen, sondern auch amtlich festzustellen. Dabei
wird der Nachweis des amtlichen Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit übertragen und die Grenze exakt bestimmt. Über die Grenzfeststellung erhalten die betroffenen Eigentümer einen Bescheid, der nach einem Monat
rechtskräftig wird.
Unsere Leistung:
- Grenzfestellung durch Übertragung des Katasterzahlennachweises in die Örtlichkeit
- Abmarkung der Grenzpunkte
- Ausstellung der Grenzfeststellungs- und Abmarkungsbescheide
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