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Prüfsachverständige für Vermessungswesen nach HPPVO
Gebäude müssen vor Baubeginn abgesteckt werden, damit sie auch so auf dem Grundstück platziert sind, wie die Baugenehmigung es vorschreibt. Da sich die Abstände des neuen Gebäudes auf die Grenzen
beziehen, ist in der hessischen Bauordnung geregelt, dass die Absteckungsbescheinigung, die der Bauaufsicht vorzulegen ist, nur von einem in Hessen zugelassenen Prüfsachverständigen für Vermessungswesen ausgestellt
werden darf. Der Prüfsachverständige bescheinigt, dass das neue Gebäude nach Lage und Höhe entsprechend der Genehmigung abgesteckt wurde.
Prüfsachverständige für Vermessungswesen sind nur die Vermessungsingenieure, die bei der Ingenieurkammer in der Prüfsachverständigen Liste eingetragen sind.
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