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Zerlegungs- bzw. Teilungsvermessung
Um einen Grundstücksteil zu veräußern oder einen Grenzverlauf zu korrigieren ist eine hoheitliche Zerlegungsvermessung nötig. Dabei werden die neuen Grenzpunkte auf Wunsch des Eigentümers gesetzt
(Abmarkung). Es gilt das Prinzip ohne Vermessung keine Übernahme in das Grundbuch, denn der Notar benötigt die Fortführungsmitteilung.
Unsere Leistung:
- Zerlegungsvermessung des alten Flurstücks
- Abmarkung der Grenzpunkte
- Vollständige vermessungstechnische Bearbeitung mit Erstellung des Fortführungsentwurfs.
- Antrag auf Vereinigung mit Beglaubigung der Unterschrift
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