Gebäudeeinmessung

Auszug HVGG § 21 (1):
Wird ein Gebäude neu errichtet oder im Grundriss verändert, haben die Gebäudeeigentümer die zur Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderliche Gebäudeeinmessung zu veranlassen.

Unsere Leistung

  • Einmessung des Gebäudes zur Übernahme in das amtliche Liegenschaftskataster
  • Ausstellung der Einmessungsbescheinigung

 

Ihr Vorteil

  • Alle vermessungstechnischen Leistungen aus einer Hand
  • kurzfristige Einmessungsbescheinigung für Ihre Bank
  • Grenzanzeige

Gebäudeeinmessung (Endeinmessung)

  • Die Gebäudeeinmessung, auch Endeinmessung genannt, ist die katasterliche Einmessung des Bauvorhabens nach Fertigstellung des Rohbaus. Die Gebäudeeinmessung ist gemäß des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) vorgeschrieben und für alle Gebäude in Hessen verpflichtend durchzuführen.

Warum ist eine Gebäudeeinmessung notwendig?

  • Die gesetzliche Verpflichtung zur Gebäudeeinmessung dient in erster Linie dem Eigentümer, um sein Grundeigentum rechtlich abzusichern. Nachdem die Einmessung erfolgt ist, werden die ermittelten Daten vom Amt für Bodenmanagement in das Liegenschaftskataster übernommen. Im Anschluss erhalten die Eigentümer oder Bauherren einen Auszug der amtlichen Katasterkarte, indem das neue Gebäude dargestellt ist.
  • Das Liegenschaftskataster als öffentliches Register sorgt für Klarheit, Transparenz und die rechtliche Regelung von privaten und öffentlichen Rechtsverhältnissen am Grundstück.
  • Neben der rechtlichen Absicherung des Eigentums bietet das Liegenschaftskataster eine wichtige Basis für viele weitere Bereiche.

Was kostet eine Gebäudeeinmessung in Hessen?

  • Die Kosten der Gebäudeeinmessung sind bei allen Vermessungsstellen exakt gleich und richten sich nach der jeweils aktuellen Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWVW).
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