TEILUNGSVERMESSUNG

Um ein Grundstücksteil zu veräußern oder einen Grenzverlauf zu korrigieren, ist eine hoheitliche Zerlegungsvermessung nötig. Dabei werden die neuen Grenzpunkte auf Wunsch des Eigentümers gesetzt (Abmarkung). Es gilt das Prinzip ohne Vermessung keine Übernahme in das Grundbuch.

 

Unsere Leistung

  • Faire Beratung
  • Zerlegungsvermessung des alten Flurstücks
  • Abmarkung der Grenzpunkte
  • Vollständige vermessungstechnische Bearbeitung
  • Antrag auf Vereinigung mit Beglaubigung der Unterschrift

 

Ihr Vorteil

  • Ausführliche Beratungsleistung
  • Alle Vermessungsarbeiten aus einer Hand; nur ein Ansprechpartner
  • Rechtssicherheit und Eigentumssicherheit nach erfolgter Vermessung
  • Kostenkontrolle durch Abrechnung nach Verwaltungskostenordnung
  • Zeitnahe Bearbeitung