Um ein Grundstücksteil zu veräußern oder einen Grenzverlauf zu korrigieren, ist eine hoheitliche Zerlegungsvermessung nötig. Dabei werden die neuen Grenzpunkte auf Wunsch des Eigentümers gesetzt (Abmarkung). Es gilt das Prinzip ohne Vermessung keine Übernahme in das Grundbuch.
Ablauf der Zerlegungsvermessung (Teilungsvermessung)
Rechtliche Rahmenbedingungen